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Gemeinde

Regionalisierung

Beitrag übernommen. Ehemals veröffentlicht: 10.10.2019

Aufgrund eines von der Leitung unserer Landeskirche befürchteten zukünftigen massiven Einbruchs bei den Finanzeinnahmen (welche einerseits auf den demographischen Wandel in Ostdeutschland und andererseits auf den vereinbarten Ausstieg der westdeutschen Landeskirchen aus der Mitfinanzierung ihrer ostdeutschen Partnerkirchen zurückzuführen sind), sah sich das Landeskirchenamt im letzten Jahr dazu veranlasst, eine weitere Strukturanpassung in unserer sächsischen Landeskirche in die Wege zu leiten.

Diese als „Regionalisierung“ bezeichnete Maßnahme soll eine vertiefte Zusammenarbeit der bisher eigenständig agierenden Gemeinden herbeiführen – wodurch letztlich weiteres Personal eingespart werden kann.

Die Landeskirche gibt den Gemeinden dazu vier verschiedene gesetzlich geregelte Möglichkeiten zur Organisierung ihrer zukünftigen Struktur:

  1. Zusammenschluss einzelner Gemeinden zu einer Einheitsgemeinde unter Aufgabe ihrer bisherigen Selbstständigkeit.
  2. Bildung eines Kirchspieles – die Gemeinden bleiben formal selbstständig, haben aber keinen eigenen Kirchenvorstand mehr, auch die einzelne Gemeinde betreffenden Entscheidungen werden von einem gemeinsamen Ausschuss getroffen.
  3. Bildung eines Gemeindebundes – die Gemeinden bleiben selbstständig und haben einen eigenen Kirchenvorstand, welcher die Entscheidungen für seine Gemeinde trifft – ein Bundesauschuss (gebildet aus den jeweiligen Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der beteiligten Kirchenvorstände) vertritt den Gemeindebund nach außen und regelt die gemeinsamen – den Bund betreffenden Aufgaben, die beteiligten Gemeinden haben einen gemeinsamen Haushaltplan. Möglichkeit der Anstellung von Mitarbeitern beim Gemeindebund.
  4. Bildung eines Schwesterkirchgemeindeverhältnisses – die Gemeinden bleiben selbstständig mit einem eigenen Kirchenvorstand und Haushaltplan. Ein Verbundausschuss (gebildet aus den jeweiligen Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der beteiligten Kirchenvorstände) regelt die Ausgestaltung der Beziehungen der beteiligten Gemeinden. Mitarbeiter bleiben weiter bei der Einzelgemeinde angestellt.

In zahlreichen Zusammenkünften und Sitzungen sind unser Kirchenvorstand, die Bezirkssynode, die Kirchenvorstände unserer Nachbargemeinden und unser Superintendent zu folgendem Entschluss gekommen:

Die Kirchgemeinde Elterlein mit Schwarzbach bildet zum 1. Januar 2020 ein Schwesterkirchgemeindeverhältnis mit den Kirchgemeinden Zwönitz, Hormersdorf und Thalheim. Das seit 2007 auf Anordnung des Landeskirchenamtes gebildete Schwesterkirchgemeindeverhältnis mit Hermannsdorf wird aufgelöst.

Pfarramtsleiter der Kirchgemeinde Elterlein mit Schwarzbach bleibt Pfr. Sieghard Löser. Zukünftiger Pfarrer für Hermannsdorf wird Pfarrer Schmidt-Brücken aus Scheibenberg.

Da Pfr. Schmidt-Brücken zur Zeit die Vakanzvertretung für Oberwiesenthal innehat, wurde der bisher für Hermansdorf zuständige Elterleiner Pfr. Sieghard Löser vom Superintendenten bis auf weiteres mit der weiteren Übernahme der pfarramtlichen Dienste bis zum Ablauf der Vakanzvertretung von Pfr. Schmidt-Brücken beauftragt.